Motorräder der Klasse A1 mit Autoführerschein fahren
Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse A1 zu fahren.
VORAUSSETZUNG:
- Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 x 90 Minuten, davon 4 x Theorie und 5 x Praxis
- Bescheinigung über die Ausbilung innerhalb eines Jahres bei der Behörde einreichen und
- neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 beantragen.
BERECHTIGUNG:
- Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung
- es handelst sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
VORAUSSETZUNG:
- Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 x 90 Minuten, davon 4 x Theorie und 5 x Praxis
- Bescheinigung über die Ausbilung innerhalb eines Jahres bei der Behörde einreichen und
- neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 beantragen.
BERECHTIGUNG:
- Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung
- es handelst sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
Ab sofort Ausbildung mit Automatik möglich
Nähere Infos in der Fahrschule oder anrufen unter +49 1520 8582885